Zucker e.V. vs. AfD Politiker Höns 1:0

In einer Rundmail erklärte der Bremer AfD-Politiker Gerald Höns, dass beim Kulturverein Zucker Straftäter aktiv sind. Vor dem Landgericht Bremen unterlag Höns nun dem Verein.

Die Äußerungen über den Verein Zucker, die der Waller AfD-Beiratspolitiker Gerald Höns unter anderem im April 2018 über einen E-Mail-Verteiler an eine unbekannte Anzahl von Empfängern verschickt hatte, waren rechtswidrig: Das hat am Donnerstag das Landgericht Bremen entschieden. Der AfD-Politiker muss nun die Verfahrenskosten tragen.

Höns hatte nach Ansicht der Richter in der bewusst mehrdeutig formulierten Rundmail impliziert, dass sich unter den Mitgliedern des Kulturvereins Straftäter und Brandstifter befinden – ohne hierfür allerdings konkrete Beweise vorlegen zu können. Dem Vorstand des Zucker e.V., der daraufhin einen Unterlassungsanspruch geltend gemacht hatte, gab die Vorsitzende Richterin nun Recht.

1 thought on “Zucker e.V. vs. AfD Politiker Höns 1:0

  1. „Abgeschrieben“? Aus dem Weser Gemschier?
    Leute! Da fehlen Quellen!!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.